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Ist die Schornsteinreinigung in Luxemburg Pflicht?

  • Autorenbild: Kamäinbotzer Baton
    Kamäinbotzer Baton
  • 15. März
  • 1 Min. Lesezeit


Hauseigentümer wie Mieter sind in Luxemburg rechtlich verpflichtet, ihre Schornsteine in regelmäßigen Intervallen überprüfen und reinigen zu lassen. 

Die Schornsteinreinigung und die Abstände, in denen sie vorgenommen wird, einerseits vom Verantwortungsbewusstsein des Nutzers und andererseits von den Bedingungen ab, an die der Versicherer die Gültigkeit der Wohngebäudeversicherung knüpft. 


Wird das Auskehren der Schornsteinschächte vernachlässigt, so leidet nicht nur die Umwelt (Wärmeverlust, erhöhter Brennstoffverbrauch, CO2-Ausstoß), sondern es steigt auch das Risiko eines Kamin- und Wohnungsbrands. 

Für den Versicherer kann eine mangelnde Schornsteinwartung, die zu einem Brand führt, ein Grund sein, den entstandenen Schaden nicht zu ersetzen. 




 
 
 

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