Erklärung zur Barrierefreiheit
1. Einleitung
Die Website www.kamainbotzerbaton.com ist bestrebt, ihre Inhalte im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit zugänglich zu machen.
Unser Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – einen möglichst barrierefreien Zugang zu unseren Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie den geltenden nationalen Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit.
Einige Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
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Einige Bilder können noch keine alternativen Bildbeschreibungen (Alt-Texte) enthalten.
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Einzelne grafische Elemente oder Banner können nicht vollständig von Screenreadern erkannt werden.
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Farbkontraste können in einigen Bereichen noch optimiert werden.
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Einige Inhalte aus Social-Media-Elementen oder eingebetteten Medien können nicht vollständig barrierefrei dargestellt werden.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer Website weiter zu verbessern.
4. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde erstellt am:
15. März 2026
Die Bewertung der Website basiert auf einer Selbstbewertung.
5. Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder benötigen Sie Informationen in einer barrierefreien Form, können Sie uns jederzeit kontaktieren.
Kontakt:
Kamainbotzer Baton
Website: www.kamainbotzerbaton.com
Telefon: +352 691 248 130
E-Mail: info@kamainbotzerbaton.com
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage so schnell wie möglich zu bearbeiten.
6. Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.
Diese unterstützt dabei, eine Lösung für das Problem zu finden.
